Videospiele sind längst Teil unserer Kultur geworden. Gespielt wird über alle Altersgrenzen hinweg. Doch gerade für die jüngeren bedarf es besonderer Maßnahmen, um sie vor nicht altersgerechten Spieleinhalten zu schützen. Aus diesem Grund hat Deutschland, innerhalb des Jugendschutzgesetzes, die weltweit verbindlichsten Regeln für die Freigabe und den Verkauf von Computerspielen. Seit 2003 muss jedes in Deutschland öffentlich zugängliche Computer- oder Konsolenspiel eingehend im Rahmen des Jugendschutzes geprüft und mit einer USK-Altersfreigabe gekennzeichnet werden.
Wer ist und was macht die USK?
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist eine von den Verbänden der Computerspielewirtschaft getragene Institution und ist verantwortlich für die Prüfung von Computerspielen in Deutschland. Träger der Organisation ist die Freiwillige Selbstkontrolle Unterhaltungssoftware GmbH. Die USK sorgt dafür, dass die Spiele technisch und inhaltlich für die vielfältigen Spielplattformen geprüft werden können. Die Aufgaben der USK umfassen auch die Organisation der Prüfgremien, der Prüftermine und der notwendigen Fortbildung aller an den Prüfverfahren Beteiligten.
Die USK wird von einem Beirat beraten. Dieser legt die Grundsätze fest und bestätigt die Sichter und Jugendschutzsachverständigen. Die Beiratsmitglieder sind u. a. Vertreterinnen und Vertreter der Kirchen, der Medienpädagogik, des Bundesfamilienministeriums, der Landesjugendbehörden, der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), der Jugendorganisationen, der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)sowie der Computerspielewirtschaft.
Die Alterseinstufungen der USK finden sich auf jeder Spieleverpackung und in der Regel auf jedem Datenträger. Auch in einem seriösen Online-Shop wird immer auf die USK-Kennzeichen verwiesen.
Welche USK-Alterskennzeichen und Kriterien gibt es und was bedeuten sie?
Freigegeben ohne Altersbeschränkung gemäß § 14 JuSchG Bei den Spielen ohne Altersbeschränkung handelt es sich um Spiele, die sich sowohl direkt an Kinder und Jugendliche als auch an Erwachsene als Käuferschicht richten. Darunter fallen familienfreundliche Spiele wie beispielsweise Geschicklichkeits- und Gesellschaftsspiele, Sportspiele, Jump ’n Runs, aber auch alle Spielangebote an Jugendliche und Erwachsene, die aus der Sicht des Jugendschutzes keinerlei Beeinträchtigungen für Kinder beinhalten (z. B. Simulationen, Management, klassische Adventures und einige Rollenspiele, die von jüngeren Kindern noch gar nicht gespielt werden können).
Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG Bei diesen Spielen handelt es sich überwiegend um familienfreundliche Spiele, die bereits spannender und wettkampfbetonter ausfallen dürfen (z. B. durch höhere Spielgeschwindigkeiten und komplexere Spielaufgaben), wie Rennspiele („Racer“), Simulationen, Jump ’n Runs und Rollenspiele.
Freigegeben ab 12 Jahren gemäß § 14 JuSchG Diese Spiele sind bereits deutlich kampfbetonter. Die Spielszenarien sind in einem historischen, futuristischen oder märchenhaft-mystischen Kontext angesiedelt, so dass sie ausreichend Distanzierungsmöglichkeiten für den Spieler bieten. Unter diese Altersfreigabe fallen Arcade-, Strategie und Rollenspiele sowie bereits einige militärische Simulationen.
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG Spiele mit einer Altersfreigabe ab 16 Jahren zeigen auch Gewalthandlungen, so dass ganz klar auch Erwachsene zur Käuferschicht gehören. Häufig handeln die Spiele von bewaffneten Kämpfen mit einer Rahmenhandlung (Story) und militärischen Missionen. Zu den Genres zählen Action Adventures, militärische Strategiespiele und Shooter.
Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 JuSchG Da diese Spiele nahezu ausschließlich gewalthaltige Spielkonzepte thematisieren und häufig eine düstere und bedrohliche Atmosphäre erzeugen, sind sie ausschließlich für Erwachsene. Zu den Genres gehören Ego-Shooter, Action-Adventures und Open-World-Games. Hintergrund der jeweiligen Story sind beispielsweise kriegerische Auseinandersetzungen oder brutale Kämpfe zwischen rivalisierenden Gangs.